Wahlarzt



Unterschiedliche Verrechnung

Ein Wahlarzt hat – im Gegensatz zum Kassenarzt – keine Verträge zur Direktverrechnung mit den Krankenkassen. Wer Patient eines Wahlarztes ist, bezahlt die Leistung zuerst beim Arzt und reicht die Rechnung dann bei seiner Kasse ein.

Refundiert werden 80% des Tarifes, den die jeweilige Kasse an den Kassenvertragsarzt zahlen würde. Mutter-Kind-Pass Untersuchungen werden zu 100% nach dem Kassentarif bezahlt.

Mehr Zeit für Patienten

Der größte Unterschied zwische Kassenvertragsarzt und Wahlarzt ist der Zeitfaktor. Es gibt kaum Wartezeit, dafür aber mehr Zeit beim Arzt selbst.

Der Grund: Da ein ärztliches Gespräch von den Kassen nur geringfügig refundiert wird, kann sich ein Kassenarzt lange Gespräche nicht leisten - der Wahlarzt dagegen schon.